Zwischenzeugnis
Mal angenommen, ich möchte ein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber. Ich habe vorhin gelesen, daß man das nur mit einem triftigen Grund fordern darf. Ein triftiger Grund wäre, daß man sich bewerben möchte. Das ist aber ein Grund, den ich meinem Arbeitgeber nicht unbedingt nennen möchte, oder?
Kratzbürste - Donnerstag, 18. März 2010, 15:27
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Der Arbeitgeber kann allerdings seine Schlüsse ziehen, wofür sonst als für eine Bewerbung könntest du das brauchen?