Bin ich froh ...

... wenn ich diese Wohnung endlich los bin! Nur Ärger!

Gestern hatte ich den Maler bestellt. Der kam auch erfreulich pünktlich und hat sich gleich an die Arbeit gemacht. Während ich dann noch die letzten Sachen ins Auto runter brachte, fanden sich plötzlich noch zwei weitere Handwerker ein. Ich habe gleich gefragt, was sie denn da wollten. Ja, sie würden den Teppichboden rausreißen. Aha. Davon wußte ich nichts. Als ich meinte, daß sie dann aber Glück gehabt hätten, daß überhaupt jemand da ist, kam nur, daß das kein Problem gewesen wäre, sie hätten einen Schlüssel von der Vermieterin bekommen. ... Bitte ?!?!?

Da stören mich jetzt ein paar Dinge:
Warum hat die Vermieterin einen Schlüssel zu meiner Wohnung?
Die kann doch nicht einfach fremde Leute in die Wohnung lassen, ohne das mit mir abzuklären.
Und als ich sie abends dann endlich mal erreicht hatte, meinte sie noch ganz frech, daß sie von den Nachmietern ja gewußt hätte, daß ich schon ausgeräumt habe. Ah ja.

Da fällt mir echt nichts mehr ein!

Am Freitag ist Schlüsselübergabe. Dann werde ich es mir nicht nehmen lassen dazu noch einmal ein paar Worte zu sagen.
ingolaus - 28. Okt, 11:10

du kannst gehn...

aber deine kopfhaut bleibt hier!*sing*

kein sorge...is von den ärzten und ich ärger meinen neuen kollegen, dass er damals noch gar nicht auf der welt war;-)))

sehr bescheiden, wenn die vermieterin die schlüssel hat - weil da besteht schnüffelgefahr;-///

aber egal kratzi..........hauptsache es läuft;-)))

hoppladihop - 28. Okt, 11:34

Halt...

... einfach den Mund und sei lieb, je eher hast du die Kaution zurück.

Kratzbürste - 28. Okt, 13:43

Vielleicht hast du recht. Aber in Ordnung finde ich das ganz und gar nicht.
die_huepfdohle - 28. Okt, 12:01

Soweit ich weiß, ist es auch eigentlich gar nicht erlaubt, dass sie einen Schlüssel behält, es sei denn, du hättest dem ausdrücklich zugestimmt.
..aber scheinbar scheint das dann doch überall die Praxis zu sein, dass die Vermieter ihre Mieter in dem Bezug anlügen. Mein letzter hat auch gesagt, er hätte keinen Schlüssel und plötzlich hieß es, er hätte ja noch den Notschlüssel...

Kratzbürste - 28. Okt, 12:29

Genau so ist es. Aber ich habe nicht ausdrücklich zugestimmt. Ich hab' mir gestern extra den Vertrag nochmal vorgeknöpft.
morphetetis - 28. Okt, 13:48

Leider ist das bei mir auch so. Bei meinem Einzug hatte ein Handwerker meiner Vermieterin noch Zeug in meinem Keller - 'ach der holt sich das dann schon ab, ich geb ihm den Schlüssel' - O-Ton Vermieterin.. Echt toll..
Laut meinen Mietvertrag dürfen die sogar einmal im Jahr "schnüffeln", natürlich mit mir gemeinsam, um die Wohnung nach eventuellen Schäden zu begutachten.

NBerlin - 28. Okt, 13:52

Laut deutschen Gesetz darf der/die VermieterIn das nicht. Würde aber auch die Klappe halten wegen der Kaution, es sei denn du brauchst sie die nächsten 6 Monate nicht. Einfach merken und in der nächsten Wohnung als Erstes das Schloss auswechseln.

Kratzbürste - 28. Okt, 14:09

Der Tipp ist gar nicht so schlecht. Ich glaube, den werde ich beherzigen.
Hoshi - 28. Okt, 14:13

Oh... das nächste Mal lese ich erst alle Kommentare ;o)))
Hoshi - 28. Okt, 14:12

Es ist nicht erlaubt, aber viele Vermieter kümmert es einen Dreck! Um das schon im Vorfeld zu verhindern sind wir dazu übergegangen das Schloss der Wohnungstür auszubauen und gegen unser eigenes zu ersetzen. Beim Auszug kommt das alte Ding wieder rein...

alex_blue - 28. Okt, 14:38

Bis wann hast Du die Wohnung noch gemietet ? Ich nehme an, bis Ende Oktober ? Dann grenzt das ziemlich nah an Hausfriedensbruch, wenn sie ohne Deine Zustimmung einfach fremde Leute in die Wohnung läßt. Mannomann.

Kratzbürste - 28. Okt, 15:01

Jep, das hat mein Dad (der ist bei der Pozilei) auch gesagt.
kittykoma - 28. Okt, 15:14

frechheit. bei einer freundin war bei dieser gelegenheit gleich ein riesiger rotweinfleck auf der hellen auslegware, die sie dann bei ihren auszug noch auf ihre kosten ersetzen lassen konnte. denn sie konnte nicht nachweisen, daß noch jemand zutritt zur wohnung hatte.

Kratzbürste - 28. Okt, 17:05

Ich selber habe die Wohnung ja in einem Top-Zustand hinterlassen. Und jetzt wurschteln da die Handwerker drin rum. Aber wie soll ich nachweisen, daß nicht ich die Schramme in die Türe gehauen habe? (Also sollte tatsächlich etwas in der Art passieren.)
alex_blue - 29. Okt, 10:56

Hallo Kratzbürste, hast Du das mit der Vermierin besprochen ? Das ist nämlich wirklich ein Thema !! Wenn die da vor Deiner Übergabe wurschteln, bleibst Du im schlechten Fall auf deren Dreck+Macken hängen und mußt dafür grade stehen.
Siehe der Kommentar davor.
Kratzbürste - 29. Okt, 11:25

Sie weiß, daß ich darüber nicht erfreut bin, aber Genaueres haben wir noch nicht besprochen.
dus - 28. Okt, 15:26

ich hab mal in einem appartement gelebt und ich schwör, die vermieter waren da mehrmals drin. erst hab ich nur einen zettel geschrieben in der wohnung....aber dann:
mein papa hat dann das schloss ausgetauscht solange ich da noch drin war. ich hatte total panik, dass ich mal daheim bin, weil ich ferien habe und dann steht auf einmal diese frau in meiner wohnung und ich erschrecke mich zu tode.
echt ne frechheit, ich habe das halt ohne worte gelöst- mittels anderes schloss. können die vermieter ja schlecht sagen, heee sie haben das schloss gewechselt....

Kratzbürste - 28. Okt, 17:04

Irgendwie ist das jetzt im Nachhinein ein seltsames Gefühl. Jetzt, wo ich weiß, daß die Vermieterin die ganzen 8 Jahre über einen Schlüssel hatte. Es ist ja ein Leichtes unbemerkt in die Wohnung zu kommen.
hoppladihop - 28. Okt, 17:15

Das mit den...

... Allgemein- oder Zweitschlüsseln ist nicht so einfach. Auch wenn die Rechtsprechung dahin geht, dass der Mieter über das Vorhandensein eines solchen zumindest informiert sein sollte, gibt es immer noch Urteile in die eine oder die andere Richtung.
Es ist einfach eine Sache des Vertrauens zwischen Vermieter und Mieter, denn es hat auch Vorteile. Ich habe einige Spezialisten, die sich ANDAUERN aussperren und heilfroh sind, wenn ich mit dem Allgemeinschlüssel helfe. Bei Ableseterminen heisst es dann: "Sie haben doch den Allgemeinschlüssel, können Sie nicht mit dem Ableser in die Wohnung gehen, dann brauchen wir keinen Urlaubstag zu nehmen?"
In den Mietvertrag kommt GRUNDSÄTZLICH ein Passus unter Sonstiges, dass es einen Allgemeinschlüssel gibt. Im worst case (Einbruch mit unbeschädigter Tür (ist heute Alles möglich)) stände ich dann ganz schön blöd da.
Natürlich ist es in ganz seltenen Fällen auch schon mal notwendig, dass man notfallmäßig in die Wohnung muss (Rohrbruch z.B.), dann braucht man nicht erst auf den Schlüsseldienst zu warten oder sich die Schulter beim Auframmen zu ramponieren. Allerdings steht dann auch die Polizei in der zweiten Reihe.
Aber es gibt ein ABOLUTES NoGO: Die Wohnung ohne Kenntnis des Mieters zu betreten und zwar bis zur letzten Sekunde. Auch, wenn die Wohnung bereits komplett leer ist. Ich habe öfter den Fall, dass ich für Besichtigungen das OK des Mieters zum Betreten der Wohnung mit dem Allgemensclüssel habe, aber auch wenn das pauschal gegeben wurde, schicke ich vor jedem Mal eine SMS mit der Bekanntgabe des Termins, wo ch reingehe. Das hat nicht nur was mit Höflichkeit zu tun, das dient alles auch zur eigenen Absicherung. Also, was die hier beschriebenen Vermieter tun, list meiner Meinung nach eigener Selbstmord. Aber das ist die alte Vermieterdenke, früher war man als Vermieter gottgleich, heute ist das anders.
So, das war das Wort zum Feierabend. Genug Mietergedöne für heute, sogar hier bei der Kratzbuerste, mannomann....
Schreib doch mal was über technische Gase. Da hatte ich auch mal mit zu tun.

Kratzbürste - 28. Okt, 17:27

Sie werden das schon noch merken. Ist ja ihre erste und einzige Wohnung. *g*

Ich glaube nicht, daß du wirklich was über Technische Gase wissen möchtest. Aber dieses Umzugsthema ist jetzt eh bald abgeschrieben.
Demnächst könnt ihr mir helfen den richtigen Fernseher zu finden. *g*

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